13.12.2020 

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2020

A. Öffentlicher Teil

 

Jahresabschluss 2019

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 01.12.2020 die Jahresrechnung 2019 in den Räumen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geprüft und in seiner Sitzung vom 11.12.2020 folgende Empfehlungsbeschlussfassung zum Jahresabschluss 2019 getroffen:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Hof zum 31.12.2019 festzustellen.

 

Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat dann im Anschluss dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit Sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

 

 

Bekanntgabe des Betriebsergebnisses Holz 2019

 

Das Betriebsergebnis 2019 wird durch Herrn Revierleiter Otmar Esper vorgestellt. Es schließt mit 4.975,71 € zum 31.12.2019 ab.

 

 

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftspläne 2021

 

Bevor Revierleiter Otmar Esper auf die Forstwirtschaftspläne 2021 eingeht, stellt er dem Gemeinderat nochmals die aktuelle Situation im Gemeindewald dar. Derzeit geht ein Großteil des eingeschlagenen Holzes in den Export. Dabei spielt aufgrund der aktuellen Lage auch der Faktor Zeit eine große Rolle, um das Holz noch in einem erträglichen Rahmen veräußern zu können, bevor es durch Fäulnis o. ä. weiter an Wert verliert oder gar nicht mehr vermarktet werden kann. Darüber hinaus können derzeit nicht alle befallenen Fichtenbereiche geerntet werden. Hier werden erst einmal nur Verkehrssicherungsmaßnahmen am Rande der Schonungen durchgeführt.

 

Die Wiederherstellung der Waldwege soll ebenfalls im nächsten Jahr mit Fördermittel in Angriff genommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch nicht sinnvoll, da noch einige Transporte aus dem Wald heraus geplant sind. Es werden aber punktuell Ausbesserungen und Verbreitungen im Kurvenradius vorgenommen. Wichtig dabei ist, dass möglichst der LKW-Verkehr nicht durchs Dorf geleitet wird.

 

In den Planungen für 2021 sind darüber hinaus bereits Neuanpflanzungen vorgesehen, die in ihrem Umfang mit vorhandener Arbeitskraft und auf dem Markt erhältlichen Setzlingen auch tatsächlich geleistet werden können. Seitens des Gemeinderats wird vorgeschlagen, im Frühjahr das Pflanzen zu unterstützen, soweit dies Coronakonform möglich sein wird. Dabei sollten dann auch weitere Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Hofer Vereine eingebunden werden. Der Wiederaufbau des Waldes muss als Gemeinschaftsprojekt angesehen werden.

 

Bei der Auswahl der Baumarten wird auf entsprechende Erkenntnisse sowie der klimatischen Lage von Hof Rücksicht genommen. Gleichzeitig soll es aber auch ein gutes Gemisch unterschiedlicher Baumarten sein, so dass bei Ausfall einer Art andere weiterhin zur Verfügung stehen. 

 

Herr Esper stellt sodann dem Gemeinderat die geplanten Forstwirtschaftspläne für 2021 vor. Dieser weist für den Plan 2021 einen Ertrag von 91.750 € und einen Aufwand von 91.079 € aus. Die geringeren Verkaufserlöse aufgrund aktuellen Marktsituation werden durch Fördermittel kompensiert. Somit ergibt sich ein geplanter Überschuss für 2021 in Höhe von 671 €.

 

Der Gemeinderat bedankt sich ausdrücklich für die im nun ablaufenden Jahr geleistete Arbeit bei Otmar Esper und seinem Team. Für alle ist klar, dass es sich bei der aktuellen Lage um eine Sondersituation handelt und hierfür sehr viel Aufwand betrieben werden muss.

 

 

Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen

 

Der vorhandene Vertrag entspricht nicht mehr den aktuellen Regelungen. Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren neue Techniken bei der Verlegung von Wasserleitungen und Kanälen ergeben, die sich ebenfalls noch nicht im aktuellen Regelwerk wiederfinden. Aus diesem Grund wurde der bestehende Vertrag durch die Verbandsgemeindewerke überarbeitet und aktualisiert. Er soll im Wesentlichen die Nutzung von gemeindlichem Grund durch die Werke sowie die Abrechnungsmodalitäten regeln.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, dem Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg in der Entwurfsfassung zuzustimmen.

 

 

Besteuerung des Forstbetriebes

 

Mit der ursprünglich zum 01.01.2021 geplanten Einführung der neuen Umsatzsteuerregelungen für die Gemeinde sollte auch geprüft werden, ob eine Umstellung des Forstbetriebes von der Pauschal- auf die Regelbesteuerung sinnvoll sein könnte. Wegen Corona wurde die generelle Neuregelung der Umsatzsteuer nun auf das Jahr 2023 verschoben. Angesichts der aktuellen Entwicklung im Forst mit stark rückläufigen Einnahmen bei gleichzeitig für die Zukunft zu erwartenden hohen Kosten für Anpflanzung und Bestandspflege, könnte es jedoch sinnvoll sein, die Umstellung der Besteuerung für den Forstbetrieb dennoch vorzuziehen.

 

Bei der bisherigen Pauschalbesteuerung werden die Holzverkäufe mit 5,5 % Umsatzsteuer belegt, die die Gemeinde allerdings nicht ans Finanzamt abführen muss. Dafür entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung bei den eingehenden Rechnungen.

 

Bei einem Wechsel zur Regelbesteuerung würden die Holzverkäufe künftig mit 19 % Umsatzsteuer (Brennholz und Nebenprodukte 7 %) belegt, die an das Finanzamt abzuführen sind. Im Gegenzug kann die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.

 

Somit erscheint es derzeit sinnvoll, zur Regelbesteuerung zu wechseln. Dies sieht der Gemeinderat ebenfalls so und stimmt den Wechsel zu.

 

 

Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hof in den Haushaltsjahren 2015-2020

 

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Westerwaldkreises hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde in den Jahren 2015-2020 geprüft. Dies ist ein üblicher Vorgang und wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Dabei werden neben der Einhaltung von Rechtsvorschriften in der Haushaltsführung vor allem freiwillige Aufgaben unter die Lupe genommen. Dabei wird hauptsächlich die Rentabilität geprüft und Handlungsempfehlungen gegeben, die üblicherweise entweder in der Erhöhung von Gebühren oder der Senkung von Ausgaben oder dem Wegfall der freiwilligen Aufgaben münden. Vor allem die Unterhaltung der Mehrzweckhalle und der Grillhütte wurden mit üblichen Kennzahlen versehen, damit festgestellt werden kann, inwieweit eine Kostendeckung erreicht werden kann oder gegengesteuert werden muss. Hierzu wird es dann zu gegebener Zeit eine Stellungnahme der Ortsgemeinde geben. Hierzu wird dann auch an dieser Stelle berichtet. 

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis.

 

 

Benutzungssatzung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Hof

 

Derzeit existiert noch keine Benutzungssatzung für die Grillhütte. Um jedoch aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage Regelung treffen zu können und Gebühren nach öffentlichem Recht abrechnen zu dürfen, bedarf es einer Benutzungssatzung. Dies wurde auch im Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes angemahnt.

 

Daher hat der Gemeinderat eine Benutzungssatzung für die Grillhütte beschlossen.

 

 

Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Hof

 

Aufbauend auf die Benutzungssatzung hat dann der Gemeinderat eine Gebührensatzung erlassen. Eine Veränderung der Höhe der Gebühren wird nicht vorgenommen.

 

 

Überarbeitung der Friedhofssatzung

 

Grundsätzlich sieht die aktuelle Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hof keinen Handlungsspielraum, ob Gestecke oder ähnliches auf den Wiesengräbern abgelegt werden dürfen. Nach der Bestattung ist zeitnah das Wiesengrab von jeglichem Grabschmuck zu befreien. Im Laufe der Liegezeit ist das Ablegen solchen Schmuckes aufgrund der besonderen Art der gewählten Grabstättenart nicht erlaubt.

 

Aufgrund des Wunsches aus der Bevölkerung, zumindest im November Grabgestecke o.ä. auf Wiesengräbern zuzulassen, wäre die Friedhofssatzung dahingehend abzuändern.

 

Darüber hinaus kann es noch zu Anpassungen im Rahmen der Auswertung des Prüfergebnisses des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes kommen.

 

Daher soll die Friedhofssatzung komplett überarbeitet und im Anschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierbei soll zumindest für den Zeitraum vom 01.11 des Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres eine Möglichkeit eingeräumt werden, Grabschmuck für die besonderen Trauertage auf dem Grab bzw. dem Grabstein zuzulassen. In dem restlichen Zeitraum des Jahres ist solche Ablage verboten und wird dann stringent verfolgt. Daher sollte man sich dies bei der Auswahl der Grabstättenart nochmals konkret ins Gedächtnis rufen und bei der Entscheidung mitberücksichtigen.

 

 

Novelle des Kommunalabgabegesetzes – Einführung wiederkehrender Beiträge (Straßenausbaubeiträge)

 

Spätestens ab 01.01.2024 dürfen Straßenausbaubeiträge nur noch im Rahmen von wiederkehrenden Beiträgen erhoben werden. Jedoch kann die Ortsgemeinde Hof bereits früher einer Umstellung zustimmen. Hierfür bedarf es einem Ratsbeschluss und der Erstellung einer entsprechenden Satzung.

 

Um jedoch sich dem Thema zu nähern, wird vereinbart, dass entsprechende Vor- und Nachteile in der nächsten Gemeinderatssitzung durch die Verbandsgemeinde Bad Marienberg dargestellt werden.

 

Im Anschluss soll dann ein Beschluss über den Zeitpunkt der Umstellung getroffen werden.

 

 

Investitionswünsche für den Haushalt 2021

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld für 2021 eingeplant:

 

  • Erneuerung Sonnenschutz Mehrgenerationenplatz
  • Neugestaltung Außenanlage Kindergarten
  • Fassadenreparatur Kindergarten
  • Umgestaltung Gräberfeld und Umbau zum barrierefreien Eingang der Friedhofshalle
  • Grunderwerb für die Fortführung des II. Bauabschnitts Ahornweg
  • Internetausbau Gewerbepark West

Neben den bereits eingeplanten Maßnahmen schlägt der Gemeinderat der Aufnahme folgender Maßnahme für den Haushaltsentwurf 2021 vor:

 

  • Pflasterarbeiten für die Zuwegung zu den Nebeneingängen am Kindergarten

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Es lagen keine Fragen der Einwohnerschaft vor.

 

 

Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)

 

  • Die vom Sportverein zu zahlende Reinigungspauschale zur Nutzung der Duschen und Umkleiden wird aufgrund der aktuellen Situation und der geringen Nutzung in 2020 auf ¼ der Jahressumme reduziert. Dies entspricht 89,48 €.
  • Die Wahl des Elternbeirats für den Kindergarten hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie fand in diesem Jahr situationsbedingt als Briefwahl statt.
  • Die Zuwegung zu den Nebeneingängen des Kindergartens wurde zwischenzeitlich provisorisch winterfest gemacht. Für den Ausbau dieses Bereichs als Pflasterfläche liegt ein Angebot vor.
  • Zwischenzeitlich hat ein Abstimmungsgespräch mit dem MSC Hof e. V. über die Änderung des Erbpachtvertrages stattgefunden. Grundsätzlich ist der MSC Hof e. V. bereit, den nicht genutzten unteren Teils des Grundstückes wieder zurück zu übertragen. Daraufhin wurde die Situation mit der VG Bad Marienberg und der Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege besprochen. Nach deren Einschätzung könnten damit die notwendigen Ausgleichsflächen für den 2. Bauabschnitt vorliegen. Nun werden die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der SGD Nord geführt.
  • Die Ortsgemeinde Hof hat einen Kooperationsvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Deutschland e.V. zur Einrichtung von Dauerbeobachtungsflächen zum langfristigen Monitoring des Wuchsverhaltens von Weißtannen im Rahmen des Projektes Weißtanne 2.0 abgeschlossen. Koordiniert wird dies durch unseren Revierförster Otmar Esper. Auf die Ortsgemeinde kommen lediglich Kosten für die Pflanzung und Pflanzen in Höhe von ca. 500 € zu. Kosten für die Gatterbau usw. trägt die Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Projekts.
  • Die Thuja-Hecke oberhalb der Friedhofshalle ist kaputt und muss im nächsten Jahr erneuert werden.
  • Die Dachreparaturen am Kindergarten und der Friedhofshalle wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
  • Die Corona-Waldprämie wird für die Ortsgemeinde Hof als Waldbesitzer durch das Forstamt abgewickelt.
  • Der Arbeitskreis KiGa, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, der Elternschaft und des Kindergartenteams, hat erstmals getagt. Dabei wurden die Wünsche und Vorstellungen einer zukunftsfähigen Kindergartenarbeit, auch im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen zusammengetragen. Am 17.12.2020 findet ein gemeinsames Gespräch mit Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde Bad Marienberg sowie Landes- und Kreisjugendamt in Bad Marienberg zur Weiterentwicklung des Kindergartens statt.
  • Die Industriespülmaschine für den Kindergarten wurde zwischenzeitlich beauftragt. Die Kosten werden durch Fördermittel getragen.
  • Abschließend gab Ortsbürgermeister Becker einen kurzen Jahresrückblick der geleisteten Arbeit im Gemeinderat. Hierüber wird in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Blättchens detaillierter berichtet.

 

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über ein Bauantrag im gültigen Bebauungsplan des Industriegebiets Weitelbach beraten und entschieden. Ebenso wurde seitens der Ortsgemeinde von einem eingeräumten Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht.

  

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister