06.12.2020
Winterdienst und parkende Fahrzeuge
Nun ist er gefallen, der erste Schnee im Winter 2020/21. Für einige eine gelungene Abwechslung und Vorfreude auf Ski- und Schlittenfahren, für andere wiederum eher als Belastung angesehen.
Leider oder vielleicht auch zum Glück haben wir das Wetter noch nicht in der Hand und müssen es nehmen, wie es kommt.
Jedoch bringt der Winter für uns alle erhebliche Einschränkungen mit, insbesondere im Straßenverkehr.
Aus diesem Grund möchte ich auf ein paar grundsätzliche Regelungen hinweisen und bitte im Rahmen des Eigenschutzes, der Verkehrssicherungspflicht und der Solidarität um Beachtung:
Nun noch ein Hinweis an die „Laternenparker“:
Die Ortsgemeinde Hof führt die Schneeräumung als freiwillige Aufgabe in den Seitenstraßen durch. Dafür muss aber auch gewährleistet sein, dass unser Unimog mit seinem Räumschild auch durchkommt. Daher bitte ich darum, die Fahrzeuge so zu parken, dass unser Schneepflug ungehindert durchfahren kann. Am besten werden die Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück oder entsprechend ausgewiesenen Parkflächen abgestellt. Sollte der Schneepflug aufgrund parkender Fahrzeuge einzelne Straßen nicht räumen können, so verbleibt der Schnee auf der Straße und dieser Bereich muss dann von den betroffenen Anwohnern ggf. in Eigenregie beseitigt werden. Bitte helfen Sie mit etwas mehr Rücksicht und Beachtung dieser Hinweise mit, dass unser Winterdienst ungehindert seinen Dienst verrichten kann und wir dadurch gut durch den Winter kommen und über geräumte Straßen fahren können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister