08.11.2020
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 6. November 2020
A. Öffentlicher Teil
Festlegung der Steuerhebesätze 2021
Folgende Steuerhebesätze werden nach Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hof für das Jahr 2021 veranschlagt und bleiben damit in gleicher Höhe wie im laufenden Jahr:
Steuerart Ansatz
Grundsteuer A 300 %
Grundsteuer B 365 %
Gewerbesteuer 365 %
Hundesteuer für den 1. Hund 42,00 €
Hundesteuer für den 2. Hund 66,00 €
Hundesteuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Hundesteuer für den 1. gefährlichen Hund 500,00 €
Hundesteuer für jeden weiteren gefährlichen Hund 750,00 €
Anzumerken ist, dass die Nivellierungssätze des Landes gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung von Netzbestandanteilen von der evm auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG im Rahmen des bestehenden Pachtvertrags (Stromkonzessionsvertrag)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof stimmt der Übertragung des im Rahmen des Pachtvertrages verpachteten Mittelspannungsnetzes nebst Teilen der hierzu gehörenden Anlagen, insbesondere Ortsnetzstationen, Schaltstationen, Fernwirkanlagen, Rund- und Fernsteuereinrichtungen, Stromzähler und Messeinrichtungen, einschließlich der den Übertragungsgegenständen zuzuordnenden Betriebs- und Geschäftsausstattung, fahrbaren Stromaggregaten, Rechten und Grundstücken, mit Ausnahme des Niederspannungsnetzes, von der Energieversorgung Mittelrhein AG auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 im Wege der Einzelrechtsnachfolge zu. Der damit einhergehenden Übertragung des entsprechenden Wegenutzungsrechts aus dem Konzessionsvertrag für die zu übertragenden Anlagen wird ebenfalls zugestimmt. Diese Zustimmung war notwendig, da Rechte von der evm auf den enm übertragen werden sollten.
Festlegung des Eigenanteils im Sozialfonds "Mittagessen in Kindertagesstätten"
Ortsbürgermeister Becker erläutert nochmals kurz die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten und die Abrechnungsmodalitäten des Sozialfonds des Landes. Neben den Zuschüssen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) besteht noch die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Landessozialfonds zu erhalten. Dies ist für Familien gedacht, die keine Sozialleistungen und somit keinen Zuschuss aus dem BuT erhalten, weil ihr Einkommen knapp über der Einkommensgrenze liegt. Jedoch ist hierfür ein Eigenanteil aufzubringen. Da die Höhe dieses Sozialfonds gedeckelt ist, ist der Eigenanteil abhängig vom dem durch den Fonds ungedeckten Bedarf. Dieser kann somit jedes Jahr variieren. Aufgrund der Tatsache, dass eine Rückerstattung von Überschüssen an die Eltern einfacher abzuwickeln ist als eine Nachforderung, wird die Anpassung des Eigenanteils auf 2,00 € pro Essen nunmehr vorgenommen.
Auflösung des Gräberfeldes F auf dem Friedhof
Die Liegezeit der Gräber auf dem Gräberfeld F läuft zum Ende des Jahres aus. Daher kann das Feld im nächsten Jahr eingeebnet werden. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt die Einebnung des Gräberfeldes F ab 01.04.2021. Gleichzeitig wird den Angehörigen die Möglichkeit eingeräumt, in Eigenregie das Grab zu entfernen. Die bis zum 31.03.2021 verbliebenen Gräber wer- den gegen Kostenersatz durch die Gemeinde entfernt. Es wird auf den separaten Artikel in dieser Ausgabe des Wäller Blättchens
verwiesen.
Breitbandausbau Gewerbepark West
In der vorherigen Gemeinderatssitzung wurde bereits das mögliche Projekt der Anbindung des Gewerbeparks West an das Breitband der KEVAG Telekom vorgestellt. Die KEVAG Telekom kann den Breitbandausbau im Gewerbepark West nur realisieren, wenn hierfür ein Baukostenzuschuss gewährt werden. Jedoch ist die Vermarktung der Grundstücke im Gewerbepark nicht zuletzt von einer guten Infrastruktur abhängig. Hierzu gehört heute auch eine schnelle Internetverbindung. Die Baumaßnahme kann zeitnah begonnen werden Der Anschluss erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt deckt den aktuell erschlossenen
Gewerbepark ab; der zweite Bauabschnitt, der dann in 2022 in Angriff genommen werden könnte, den noch nicht erschlossenen Teil. Da es für die weitere Vermarktung sinnvoll erscheint, die Anbindung vornehmen zu lassen, beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof, die ungedeckten Kosten als Baukostenzuschuss zu übernehmen. Die entstehenden Kosten werden auf die m²-Flächen umgelegt.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen der Einwohnerschaft vor.
Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über zwei Bauanträge im gültigen Bebauungsplan des Ahornweges bzw. des Gewerbegebiets berichtet. Ebenso wurde seitens der Ortsgemeinde von einem eingeräumten Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht und ein zum Kauf angebotenes Waldgrundstück nicht erworben. Darüber hinaus wurde dem Verkauf von zwei Gewerbegrundstücken im Gewerbepark West dem Grunde nach zugestimmt. Des Weiteren wurde eine Personalangelegenheit positiv beschieden. Dem Antrag über die Mitnutzung eines gemeindlichen Grundstückes wurde unter Auflagen zugestimmt.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister