05.10.2020 

 

Abwicklung des Verkaufs von Brennholz (Esche aus dem Lästerholz und Fichte)

Im Lästerholz sind Eschen durch Eschentriebsterben abgestorben. Entlang des Weges werden diese Eschen von den Forstwirten jeweils 15 m rechts und links des Weges gefällt und können dann aufgearbeitet werden. Das Holz muss teilweise aus der Fläche getragen werden. Ein Befahren des Bestandes ist nicht zulässig. Entastung oder ähnlich erfolgt nicht und muss in Eigenregie durchgeführt werden.

 

Es besteht nun ab Ende Oktober 2020 die Möglichkeit, Eschenholz aus dem Bereich Lästerholz käuflich zu erwerben. Je nach Bedarf wird der Einschlag erfolgen. Danach werden die Interessenten nach Eingang der Bestellung eingewiesen und müssen dann zügig Ihr Los so weit aufarbeiten, dass der nächste Interessent an sein Holz kommt (Weg freimachen).

 

Für die Abarbeitung werden folgende Regularien festgelegt:

  1. Die Anmeldung des Bedarfes erfolgt entweder im Rathaus während der Sprechzeiten mittwochs zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr oder per Mail an ortsgemeinde.hof@web.de
  2. Dabei ist der geplante Raummeterbedarf anzugeben.
  3. Da die Abarbeitung Zug um Zug erfolgt, ist ebenfalls ein Zeitfenster anzugeben, in dem die Abarbeitung erfolgen soll. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeiten der Interessenten nacheinander erfolgen können.
  4. Nach Eingang aller Anmeldungen werden den Selbstwerbern die entsprechenden Zeitkorridore und Mengen mitgeteilt.
  5. Das Aufmaß und die Abrechnung erfolgt nach Arbeitsende direkt mit Herrn Otmar Esper.

Über die Abwicklung des alle zwei Jahre angebotenen Selbstwerberholzes, bestehend aus Buche und Esche, wird zu gegebener Zeit separat berichtet.

 

Interesse an Fichtenholz kann auch jetzt schon mitgeteilt werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, dies im Rahmen der Sprechstunde mittwochs zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr oder per Mail ortsgemeinde.hof@web.de anzumelden. Bitte auch hier die gewünschte Menge mit angeben. Die Zuteilung und Erläuterung der weiteren Vorgehensweise erfolgt dann umgehend.

 

Folgende Preise werden festgesetzt: (Ein Festmeter entspricht 1,6 Raummeter)

  • Fichte: 10,00 € je Festmeter
  • Esche (Lästerholz – nicht vorbearbeitet): 20,00 € je Raummeter

Die Abgabe von Selbstwerberbrennholz setzt die Abgabe einer Erklärung zur Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge und zum Haftungsausschluss voraus. Diese Erklärung ist, soweit sie noch nicht der Ortsgemeinde Hof vorliegt, bei der Bestellung im Gemeindebüro persönlich abzugeben.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister