28.05.2021
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 21. Mai 2021
A. Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Satzung der Ortsgemeinde Hof zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) sowie über die Höhe des festzusetzenden Gemeindeanteils und die Widmung der Gemeindestraßen
Bereits in seiner Sitzung vom 12.02.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die wiederkehrenden Beiträge rückwirkend zum 01.01.2021 einzuführen. Hierzu wurde bereits ausführlich im Wäller Blättchen berichtet.
Nun muss diese Entscheidung jedoch auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Aus diesem Grund hat die Verbandsgemeinde Bad Marienberg die entsprechenden Satzungsentwürfe vorbereitet sowie aufgrund der aktuellen Rechtsprechung auch die anzusetzende Höhe des gemeindlichen Anteils dargestellt.
Mit der Ausbaubeitragssatzung wird das Fundament gelegt, um überhaupt die Beiträge abrechnen zu können.
Daneben ist noch über die Verschonungssatzung beraten worden. Diese soll dazu führen, dass Grundstückseigentümer für die Dauer von 20 Jahren nach der letztmaligen Beitragszahlung für den Straßenausbau „vor der eigenen Haustür“ nicht zur Zahlung wiederkehrender Beiträge herangezogen werden. Somit kommen dann in den nächsten Jahren Zug um Zug die Straßen hinzu, die derzeit noch verschont sind.
Dabei handelt es sich um folgende Straßen und die Dauer der Verschonung:
„Neue Straße“ (Flur 11, Flurstück Nr. 71) 2028
„Schulstraße“ (Flur 12, Flurstück Nr.1) 2034
„Tierparkstraße“ (Flur 11, Flurstück Nr. 126) 2037
„Tierparkstraße“ (Flur 11, Flurstück Nr. 26 und Flur 13, Flurstück Nr. 146/1) 2037
„Meisenweg“ (Flur 12, Flurstück Nr. 265) 2024
„Amselweg“ (Flur 12, Flurstück Nr. 251) 2024
„Finkenstraße“ (Flur 12, Flurstück Nr. 291) 2024
„Willscheider Weg“ (Flur 12, Flurstück Nr. 273, 279 und 324) 2024
Ebenso können Grundstückseigentümer nur dann zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn die Straßen gewidmet und somit für die Öffentlichkeit zur Nutzung freigegeben sind. Um hier nochmals rechtliche Klarheit zu schaffen, sind alle in Frage kommenden Straßen nochmals zu widmen, um keine Straße zu vergessen, auch wenn die eine oder andere Straße bereits in der Vergangenheit gewidmet wurde. Nicht gewidmet werden die Straßen, die noch nicht endausgebaut sind. Dies sind die sich im Aufbau befindlichen Baugebiete sowie die Talstraße. Sobald diese ihren Endausbau erfahren haben, deren Kosten dann anteilig die betroffenen Grundstückseigentümer zu tragen haben, werden sie gewidmet. Nach Ablauf der Verschonungszeit werden sie dann auch bei den wiederkehrenden Beiträgen berücksichtigt. Der Gemeinderat möchte in diesem Zusammenhang geklärt haben, wie diesbezüglich mit der Talstraße umzugehen ist. Dies soll nun mit der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geklärt und in einer der nächsten Sitzungen besprochen werden.
Bei der Errechnung des gemeindlichen Anteils an den wiederkehrenden Beiträgen wurde sich an der aktuellen Rechtslage orientiert. Dabei ergibt sich für das gesamte Gemeindestraßengebiet geringer Durchgangsverkehr bei überwiegendem Anliegerverkehr. Dafür wird eine Quote von 25% Gemeindeanteil vorgesehen. Dieser kann jedoch um 5% nach oben oder unten korrigiert werden, um Unsicherheiten bei der Bemessung des Verkehrsaufkommens auszugleichen. Der Gemeinderat möchte jedoch aufgrund der in der Vergangenheit übernommenen höheren Anteile auch jetzt wieder einen höheren Gemeindeanteil übernehmen. Daher wird die Entscheidung über die Höhe des Gemeindeanteils auf die nächste Sitzung vertagt, um bis dahin weitere Informationen über die Festlegung eines höheren Gemeindeanteils einzuholen.
Der Gemeinderat stimmt den beiden Satzungen sowie der Widmung der Gemeindestraßen zu. Bei der Entscheidung über die Ausbaubeitragssatzung wurde jedoch die Eintragung des Gemeindeanteils in § 5 der Satzung an die Entscheidung hierüber in der nächsten Sitzung gekoppelt.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)
· Die Ortsgemeinde Hof hat mit Nicole Petry eine Teststelle für Hof eingerichtet. Sobald die erste Lieferung von Material vorhanden ist, kann die Teststelle an den Start gehen. Siehe hierzu auch den gesonderten Bericht.
· Die Auftragsvergabe an die Firma Fortuna zur Ausstattung von Sportgeräten bzw. Reparaturarbeiten für die MZH wurde zwischenzeitlich erteilt. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld mit der Schule abgestimmt.
· Die Auftragsvergabe an die Firma Schell zur Errichtung einer Wendeanlage im Ahornweg wurde ebenfalls zwischenzeitlich erteilt und die Wendeanlage wurde auch schon errichtet.
· Die TÜV-Untersuchung der Spielplätze hat stattgefunden. Dabei wurden keine Mängel beim Mehrgenerationenplatz und nur geringe Mängel beim Spielplatz und beim Kindergarten festgestellt. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass das alte Spielgerät auf dem Außengelände des Kindergartens noch in diesem Jahr ausgetauscht werden soll – hierfür findet noch eine Informationsgespräch mit einer Fachfirma statt.
· Jubiläum 2023
o Für das Kochbuch ist ein Aufruf zur Mitarbeit im Wäller Blättchen erfolgt.
o Die Vereine sind informiert und aufgefordert worden, mitzuarbeiten.
o Ebenfalls ist eine Aufforderung zur Logo- und Mottogestaltung im Wäller Blättchen erfolgt.
o Die Hofer Partnergemeinden wurden ebenfalls schon informiert.
· Der Ortsbürgermeister hat an der Einführung des neuen Gemeindevorstehers der Neuapostolischen Gemeinde am 25.04.2021 teilgenommen.
· Das abgemeldete Fahrzeug am Bauhof wird für Übungszwecke der Feuerwehr in den nächsten drei Monaten eingesetzt und dann verschrottet
· Am Schollpark werden derzeit das „Gemüsefeld“ und das Hochbeet für den Kindergarten angelegt.
· Es findet vermehrt Vandalismus an der Grillhütte statt – daher sollen mehr Kontrollen an Wochenenden bei besserem Wetter durchgeführt werden. Ebenso sind alle aufgefordert, Mitteilung bei rechtswidriger Nutzung der Grillhütte zu geben.
· Ein Gespräch mit dem Ingenieurbüro wegen der Notbeleuchtung in der MZH führte dazu, dass ein Termin mit dem Sachverständigen Schmidt stattfindet, der auch die Erstprüfung vorgenommen hat. Dann wird die Anlage erneut geprüft und testiert.
· Aufgrund einer Baumaßnahme der Firma Müller bei der Metzgerei Flick wurde in Abstimmung mit dem Bauausschuss kurzfristig beschlossen, den anschließenden gemeindlichen Schacht nebst Asphaltfläche zu erneuern, da dieser abgängig war.
· Der Notartermin zum Verkauf des Grundstücks Ahornweg 1 hat am 14.05.2021 stattgefunden.
· Erforderliche Reparaturarbeiten an der Dachrinne der Friedhofshalle und der Schornsteinabdeckung am Rathaus wurden durch die Firma Schütz durchgeführt.
· Die nächste Bauausschusssitzung ist für Dienstag, den 15.06.2021 geplant
· Mit Schreiben vom 06.05.2021 erklärt der Westerwaldkreis aufgrund der Rückmeldung und Stellungnahme zum Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hof die Prüfung insgesamt für abgeschlossen.
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über ein Bauantrag im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans informiert sowie über Bauanträge und eine Voranfrage beraten und das Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan zugesichert. Ebenso wurde über einen Grundstücksverkauf berichtet, wofür kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde besteht.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister