04.05.2020

 

Öffnung der gemeindlichen Spielplätze

Aufgrund der Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5.

CoBeLVO) vom 30. April 2020 ist nach § 4 Absatz 7 die Nutzung der Spielplätze ab Samstag, den 9. Mai 2020 wieder erlaubt.

 

Die Ortsgemeinde Hof hat sich daher dazu entschieden, die beiden Spielplätze für die Hofer Bevölkerung ab 09.05.2020 wieder zu öffnen.

 

Dies ist aber mit Auflagen verbunden, die es zu beachten gilt:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum (hierzu gehört auch der Spielplatz) ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
  • Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben.

Daneben gelten natürlich auch die Hygienevorschriften. Daher sollten vor und nach dem Besuch des Spielplatzes die Hände gründlich gereinigt werden. Damit es nicht zu einem Spielplatztourismus kommt, bitte ich von Besuchen der Spielplätze Auswärtiger erst einmal abzusehen.

 

Für den Spielplatz am Amselweg wird aufgrund der Topografie erst einmal eine maximale Besucherzahl von 20 Personen festgelegt.

 

Liebe Eltern: Bitte überlegt in eurem eigenen Interesse und dem eurer Kinder, ob der Besuch des Spielplatzes notwendig ist und wenn ja, wie viele Besucher sich bereits auf dem Spielplatz befinden. Sollte der Spielplatz bereits gut frequentiert sein, so kommt an einem anderen Tag oder zu einer anderen Zeit vorbei.

 

Bitte bleibt gesund!

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister