26.11.2024
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. November 2024
A. Öffentlicher Teil
Gewährung eines Zuschusses an den FöV GRUSCHU Hof e. V.
Der Förderverein Grundschule Hof e. V. (GRUSCHU) führt an der Grundschule in Hof viele Projekte durch und beteiligt sich an Aktivitäten der Grundschule.
Seine Einnahmen akquiriert er durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Verkäufen bei schulischen Veranstaltungen.
Nunmehr plant der FöV wieder einige neue Projekte an der Grundschule. Da jedoch die Einnahmen des FöV hierfür nicht ausreichen, diese Projekte vollumfänglich stemmen zu können, fragt der FöV an, inwieweit hier die Ortsgemeinde Hof die Arbeit weiter unterstützen kann.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, das Projekt Planetarium (Kosten ca. 600) für das Jahr 2025 zu fördern.
Sachstand Anpassung der Grundsteuerhebesätze A und B ab 2025
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden vom Gemeinderat jährlich für das Folgejahr festgesetzt. Dabei spielten in der Vergangenheit ein möglicher Gleichklang der Kommunen im Bereich der VG Bad Marienberg als auch die Nivellierungssätze des Landes eine Rolle.
Für das Jahr 2024 hatte die Ortsgemeinde Hof einen Hebesatz von 345 für die Grundsteuer A und 465 für die Grundsteuer B festgelegt und somit den Nivellierungssatz des Landes angenommen.
Aufgrund eines Gerichtsurteils waren jedoch die Bundesländer aufgefordert, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Dafür wurden alle Grundstücke neu bewertet und der Meßbetrag, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebend ist, neu errechnet. Eine Kernaussage für die Neuberechnung war jedoch, dass die Änderung aufkommensneutral erfolgen soll. Dies bedeutet, dass die Kommune weiterhin in der Gesamtsumme die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll. Die Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch nicht auf den einzelnen Grundstückseigentümer. Hier kann es zu Verschiebungen aufgrund der Grundstücksneubewertung und Festsetzung des Meßbetrages kommen.
Parallel hierzu ist weiterhin festzustellen, dass die Bewertung von Nichtwohnen-Grundstücken zu Senkungen der Meßbeträge für diese Grundstücke führt. Somit muss darüber nachgedacht werden, wie möglicherweise die Einnahmenausfälle durch die Senkung der Meßbeträge für Nichtwohnen-Grundstücke aufgefangen werden kann.
Im Rahmen einer Berechnung durch die VG Bad Marienberg bei Vorliegen fast aller Meßbeträge ergeben sich folgende vorläufigen Werte:
Grundsteuer A
Meßbetrag 2024 |
Hebe-satz 2024 |
Veranlagung 2024 |
Vorl. Meßbetrag 2025 |
Aufkommensneutraler Hebesatz 2025 |
Veränderung in Punkten |
Veränderung in % |
658,77 |
345 |
2.207,32 € |
1.381,64 |
160 |
-185 |
-54 |
Grundsteuer B
Meßbetrag 2024 |
Hebe-satz 2024 |
Veranlagung 2024 |
Vorl. Meßbetrag 2025 |
Aufkommensneutraler Hebesatz 2025 |
Veränderung in Punkten |
Veränderung in % |
51.126,72 |
465 |
237.739,30 € |
40.146,83 |
592 |
127 |
27 |
(Berechnung der Grundsteuer: Meßbetrag * Hebesatz / 100)
Hinweis: Die Nivellierungssätze des Landes bleiben unverändert. Somit kommt eine Senkung der Hebesätze nicht in Betracht!
Durch die Verringerung des Meßbetrages bei Nichtwohnen-Grundstücken und der möglichen Erhöhung des Meßbetrages bei Wohnen-Grundstücken ergeben sich insbesondere bei den Wohnen-Grundstücken möglicherweise zwei Erhöhungen: Zum einen eine Erhöhung durch den höheren Meßbetrag bei dem aktuellen Hebesatz und zum zweiten durch eine mögliche Erhöhung des Hebesatzes, um in der Gesamtsumme die Einnahmen aufkommensneutral darzustellen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Nivellierungssätze des Landes für 2026 wieder steigen werden.
Der Gemeinderat diskutiert anhand der vorliegenden Zahlen mögliche Szenarien für die Festlegung der Hebesätze ab 2025. Eine finale Entscheidung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.
Detaillierte Informationen hierzu erfolgen zur nächsten Sitzung an dieser Stelle.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Kenntnisgaben / Verschiedenes
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil nimmt der Ortsgemeinderat das Vorkaufsrecht in zwei Fällen nicht in Anspruch, diskutiert über einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan und lehnt dies ab und beschließt die Anschaffung eines neuen Kopiersystems für das Rathaus.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister