26.11.2024

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. November 2024

A. Öffentlicher Teil

 

Gewährung eines Zuschusses an den FöV GRUSCHU Hof e. V.

 

Der Förderverein Grundschule Hof e. V. (GRUSCHU) führt an der Grundschule in Hof viele Projekte durch und beteiligt sich an Aktivitäten der Grundschule.

 

Seine Einnahmen akquiriert er durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Verkäufen bei schulischen Veranstaltungen.

 

Nunmehr plant der FöV wieder einige neue Projekte an der Grundschule. Da jedoch die Einnahmen des FöV hierfür nicht ausreichen, diese Projekte vollumfänglich stemmen zu können, fragt der FöV an, inwieweit hier die Ortsgemeinde Hof die Arbeit weiter unterstützen kann.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, das Projekt Planetarium (Kosten ca. 600) für das Jahr 2025 zu fördern.

 

Sachstand Anpassung der Grundsteuerhebesätze A und B ab 2025

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden vom Gemeinderat jährlich für das Folgejahr festgesetzt. Dabei spielten in der Vergangenheit ein möglicher Gleichklang der Kommunen im Bereich der VG Bad Marienberg als auch die Nivellierungssätze des Landes eine Rolle.

 

Für das Jahr 2024 hatte die Ortsgemeinde Hof einen Hebesatz von 345 für die Grundsteuer A und 465 für die Grundsteuer B festgelegt und somit den Nivellierungssatz des Landes angenommen.

 

Aufgrund eines Gerichtsurteils waren jedoch die Bundesländer aufgefordert, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Dafür wurden alle Grundstücke neu bewertet und der Meßbetrag, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebend ist, neu errechnet. Eine Kernaussage für die Neuberechnung war jedoch, dass die Änderung aufkommensneutral erfolgen soll. Dies bedeutet, dass die Kommune weiterhin in der Gesamtsumme die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll. Die Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch nicht auf den einzelnen Grundstückseigentümer. Hier kann es zu Verschiebungen aufgrund der Grundstücksneubewertung und Festsetzung des Meßbetrages kommen.

 

Parallel hierzu ist weiterhin festzustellen, dass die Bewertung von Nichtwohnen-Grundstücken zu Senkungen der Meßbeträge für diese Grundstücke führt. Somit muss darüber nachgedacht werden, wie möglicherweise die Einnahmenausfälle durch die Senkung der Meßbeträge für Nichtwohnen-Grundstücke aufgefangen werden kann.

 

Im Rahmen einer Berechnung durch die VG Bad Marienberg bei Vorliegen fast aller Meßbeträge ergeben sich folgende vorläufigen Werte:

 

Grundsteuer A

 

Meßbetrag 2024

Hebe-satz 2024

Veranlagung 2024

Vorl. Meßbetrag 2025

Aufkommensneutraler Hebesatz 2025

Veränderung in Punkten

Veränderung in %

658,77

345

2.207,32 €

1.381,64

160

-185

-54

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

 

Meßbetrag 2024

Hebe-satz 2024

Veranlagung 2024

Vorl. Meßbetrag 2025

Aufkommensneutraler Hebesatz 2025

Veränderung in Punkten

Veränderung in %

51.126,72

465

237.739,30 €

40.146,83

592

127

27

 

 

 

 

 

 

 

(Berechnung der Grundsteuer: Meßbetrag * Hebesatz / 100)

 

Hinweis: Die Nivellierungssätze des Landes bleiben unverändert. Somit kommt eine Senkung der Hebesätze nicht in Betracht!

 

Durch die Verringerung des Meßbetrages bei Nichtwohnen-Grundstücken und der möglichen Erhöhung des Meßbetrages bei Wohnen-Grundstücken ergeben sich insbesondere bei den Wohnen-Grundstücken möglicherweise zwei Erhöhungen: Zum einen eine Erhöhung durch den höheren Meßbetrag bei dem aktuellen Hebesatz und zum zweiten durch eine mögliche Erhöhung des Hebesatzes, um in der Gesamtsumme die Einnahmen aufkommensneutral darzustellen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Nivellierungssätze des Landes für 2026 wieder steigen werden.

 

Der Gemeinderat diskutiert anhand der vorliegenden Zahlen mögliche Szenarien für die Festlegung der Hebesätze ab 2025. Eine finale Entscheidung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

 

Detaillierte Informationen hierzu erfolgen zur nächsten Sitzung an dieser Stelle.

 

Einwohnerfragestunde

 

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 

Kenntnisgaben / Verschiedenes

 

  • Am 19.10.2024 fand das Oktoberfest des LC Marienberg und des SV Hof im Hangar am Flugplatz statt. Die Veranstaltung war gut besucht und es soll im nächsten Jahr eine Wiederholung in einem etwas anderen Ablauf stattfinden.
  • Am 22.10.2024 haben zwei Architekturbüros ihr Büro und Ihren Entwurf zum Um- und Anbau der Kita einem Gremium des Gemeinderats vorgestellt. Das Ausschreibungsverfahren endete nun mit dem Zuschlag an das Architekturbüro Schneider aus Hachenburg.
  • Die Vergabe für die technische Gebäudeausrichtung erfolgte an die Firma Alhäuser & König aus Hachenburg.
  • Das Grabfeld auf dem Friedhof wurde zwischenzeitlich von der Firma Schell eingeebnet. In diesem Zusammenhang wurde eine kleine Aufstellfläche für die Handwagen am Eingangsbereich gepflastert.
  • Am 08.11.2024 fand wieder der St. Martinsumzug der Kita Piccolino unter reger Beteilung der Elternschaft und Dorfbevölkerung statt.
  • Am 06.11.2024 fand ein Grenztermin im Gewerbepark West mit der Firma GDH statt. Es steht nun alsbald das Bauantragsverfahren der Firma zur Errichtung einer Halle an.
  • Die Hausmeisterstelle MZH ist aufgrund der Erkrankung von Frau Felsing schon etwas länger vakant. Da die Tochter die Vertretung nicht mehr ausüben kann, wurde die Stelle befristet ausgeschrieben. Hierauf hat sich Herr Cretzan beworben, der zumindest einen Teil der Aufgaben übernehmen möchte. Die Erstellung des AV wird derzeit von der VG Bad Marienberg vorbereitet.
  • Die Bestellung von Brennholz für 2025 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Bestellmenge liegt knapp 30% unter der letztmaligen Bestellmenge.
  • Am 13.11.2024 fand ein Abstimmungsgespräch für die noch ausstehenden Baumrückschnitte statt. Darin sollen dann neben im Frühjahr nicht mehr vorgenommenen Rückschnitte, wie Feitzerweg, auch weitere Rückschnitte in der Gartenstraße und der Weststraße aufgenommen werden. Der Rückschnitt wird Anfang 2025 erfolgen.
  • Am 07.12.2024 findet der Weihnachtsmarkt zwischen 12 Uhr und 21 Uhr mit gut 20 Ausstellern in der Ortsmitte statt.
  • Am 17.11.2024 findet um 11 Uhr die Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag auf dem Friedhof statt.
  • Am 23.02.2025 findet höchstwahrscheinlich die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hierfür werden wieder Wahlhelfer*innen gesucht.
  • Es sollen zwei neue Hundekotbeutelspender mit Mülleimer für die Bank in der Verlängerung des Feitzerwegs und am Eingang zum Mehrgenerationenplatz angeschafft werden.
  • Im Rahmen der Neueinrichtung der 30er-Zonen sollen auch entsprechende Markierungen zur besseren Verdeutlichung der neuen Rechts-Vor-Links-Regelungen angebracht werden.

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil nimmt der Ortsgemeinderat das Vorkaufsrecht in zwei Fällen nicht in Anspruch, diskutiert über einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan und lehnt dies ab und beschließt die Anschaffung eines neuen Kopiersystems für das Rathaus.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister